Höhere Geldstrafen für Spitzenverdiener
Dienstag, 21. Oktober 2008
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen beschlossen. Zukünftig kann das Gericht einen Tagessatz in Höhe von max. 20.000 Euro verhängen. Bislang lag der Höchssatz bei 5.000 Euro. Eine Geldstrafe soll einen Täter mit einem sehr hohen Einkommen ebenso schwer treffen wie einen Normal- oder Geringverdiener. Mit der Anhebung der Höchstgrenzen soll der Einkommensentwicklung in den letzten 30 Jahren Rechnung getragen werden, so die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
"Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Personen, deren Einkommen deutlich über den geltenden Tageshöchstgrenze von 5.000 Euro liegt, mehr als verachtfacht."
Quelle: Bundesministerium der Justiz vom 15. Oktober 2008



