Lohn eines Ein-Euro-Jobbers darf nicht gepfändet werden
Freitag, 17. April 2009
Nach Auffassung des Landgerichtes Dresden ist die Mehrkostenpauschale eines Ein-Euro-Jobbers "kein echter Verdienst" und daher auch nicht pfändbar. Mit dem Lohn werden weitgehend Mehrkosten für die Ausübung des Ein-Euro-Jobbes ausgeglichen, die zwangsläufig entstehen. Das Gericht wies die Beschwerde eines Gläubigers zurück, der das Ein-Euro-Einkommen eines Schuldners, Empfänger von Arbeitslosengeld II und Ein-Euro-Jobber, pfänden lassen wollte. (Az.: 3 T 233/08)
Quelle: Printausgabe Der Tagesspiegel vom 17. April 2009


