Cottbuser Jugendrechtshaus e.V.

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Träger

Cottbuser Jugendrechtshaus e.V.

Projektbezeichnung

1. "Auf der Suche nach Identität - der Chrash-Kurs vor der Hauptverhandlung

2. Täterorientierte Konfrontationskurse zur Entlassungsvorbereitung

Projektleiter/in

Severine Brückner

Projektmitarbeiter

Ines Heideklang

Geschäftsführer/Vorstand

Wolfgang Rupieper, Direktor des Amtgeichtes Cottbus

Niederlassungsleiterin

 

Anschrift

 

Straße

Straße der Jugend 33

PLZ

03050

Ort

Cottbus

Telefon

0355 - 4948565

Telefax

0355 - 4948566

E-Mail

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Internetadresse

 www.cottbuser-jugendrechtshaus.de

Kurzbeschreibung des Trägers

Der Verein „Cottbuser Jugendrechtshaus“ richtet seine Arbeit darauf aus, neueste Erkenntnisse aus den Bereichen der Erziehungs-, Bildungs- und Rechtswissenschaft, der Prävention und Resozialisierung sowie der Familienpolitik für die Anwendung in der Praxis aufzubereiten, entsprechende Projekte mit Praxispartnern zu entwickeln, umzusetzen und ihre Nachhaltigkeit zu evaluieren. Als Orientierungsstätte für Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und deren Eltern sowie allen an der Erziehung und Bildung beteiligten Institutionen leistet es Beratungs- und Vermittlungsarbeit. Durch die Kooperation mit der Hochschule Lausitz ergeben sich Synergieeffekte für die Evaluation der entwickelten und durchgeführten Projekte. Insbesondere wird die Arbeit in Netzwerken initiiert. Auf regionaler und kommunaler Ebene ergibt sich für den Träger die Aufgabe, den justiziellen, öffentlichen und sozialpolitischen Umgang mit straffällig gewordenen Menschen zu beobachten, Bedarfslagen zu analysieren und darauf mit differenzierten Hilfeangeboten zu reagieren. Hierbei steht im Vordergrund bereits im Vorfeld präventive Aufgaben zu lösen, um Freiheitsentziehungen zu vermeiden. Damit diese Aufgaben realisiert werden können, arbeitet das Jugendrechtshaus eng mit allen an der Erziehung und Bildung beteiligten Partner in einem funktionierenden lokalen und regionalen Netzwerk zusammen. Fachwissen wird hierbei gebündelt und das Recht als zentrales Element des Zusammenlebens in den Mittelpunkt gestellt. Der Verein Cottbuser Jugendrechtshaus ist Partner in Jugendstrafverfahren für Jugendliche und Heranwachsende, die straffällig geworden sind und vor ihrer Verhandlung beim Jugendgericht stehen.

Projektbeschreibung

Der „Crash-Kurs“ ist ein Angebot des Cottbuser Jugendrechtshauses e.V. in Kooperation mit der Hochschule Lausitz, Fachbereich Sozialwesen, für mehrfach auffällige jugendliche und heranwachsende Straftäter, die vor ihrer Verhandlung stehen. Es ist ein sekundäres und tertiäres Präventionsprojekt, das ressourcenorientiert an der Entwicklung von sozial-kognitiven und emotionalen Persönlichkeitseigenschaften der Jugendlichen und Heranwachsenden ansetzt, um so ihre soziale Integration in die Gesellschaft durch die Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit und damit ihre Vermittlungsfähigkeit auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu fördern. Als werteorientierte Maßnahme des Vereins „Cottbuser Jugendrechtshaus“ setzt es an der Schnittstelle von Justiz und Jugendhilfe an und geht durch seinen Ansatz (Arbeit mit tatverdächtigen Jugendlichen und Heranwachsenden vor ihrer Verhandlung) über den Rahmen der ambulanten Maßnahmen nach dem JGG hinaus. Das Projekt stellt eine Alternative zu freiheitsentziehenden Sanktionen (wie bspw. Arrest und Jugendstrafe) dar. Im Unterschied zum Sozialen Trainingskurs (als ambulante Maßnahme des JGG), ist der „Crash-Kurs“ eine Maßnahme, die auf freiwilliger Basis zeitnah nach der Tat beginnt, die den verbleibenden Zeitraum bis zur Verhandlung nutzt, um die Entwicklung der sozialen Kompetenzen der Teilnehmer zu unterstützen. Ein weiterer Unterschied der Maßnahme besteht darin, alle Teilnehmer bereits während der Zeit der Kurse in Schule und Ausbildung oder Arbeit zu integrieren und nach dem Kurs eine über zwei Jahre andauernde Nachbetreuung zu sichern, um damit die Nachhaltigkeit der angestrebten Veränderung zu begleiten. Insbesondere bei minderjährigen Tatverdächtigen ist eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern im Sinne der Gestaltung eines Befähigungsprozesses zur Erziehung und zur Beziehungsgestaltung mit adoleszenten Jugendlichen erforderlich. Grundgedanke dieses ganzheitlichen Ansatzes bildet die Notwendigkeit, die sozialen Problemlagen tatverdächtiger oder straffällig gewordener Jugendlicher und Heranwachsender, die häufig Ausgangspunkt für deviantes oder delinquentes Verhalten bilden, eingehend zu berücksichtigen und Hilfen zur Verbesserung von Lebenslagen gezielt anzubieten. Das Hilfsangebot ist eine Möglichkeit, für das in der Regel mehrfach mit Problemen belastete Klientel, u. a. Probleme mit Angehörigen der Familie, Schulden, Verwahrlosung, Ausgrenzung, schlechte Schulbildung, fehlende oder nur unzureichende Schulabschlüsse, fehlende soziale Kompetenzen – insbesondere fehlende Selbstdisziplin, den Teufelskreis zu durchbrechen. Dazu zählen auch die sogenannten „Intensivtäter“. Verschiedene Ebenen der Beratung, Begleitung, Betreuung und Vermittlung in andere Spezialdienste sowie die Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit und damit ihrer Vermittlungsfähigkeit auf den ersten Arbeitsmarkt bzw. Ausbildung, können die Situation positiv beeinflussen. Das Schaffen geeigneter Kooperationsstrukturen und Hilfeangebote am Ort, die klare Zielformulierung für und mit dem Teilnehmer und die regelmäßige Überprüfung ihrer Umsetzung und Nachhaltigkeit sollen helfen, die Lebenssituation der Tatverdächtigen und Straffälligen zu verbessern und somit ihre Chancen für die soziale Integration zu vergrößern (Case Management). Großer Wert wird hierbei auf die Zusammenarbeit mit dem staatlichen sozialen Dienst der Justiz, den Jugendgerichtshilfen, den ARGEN und JobCentern gelegt. Durch die Mitarbeiter ist nach dem zweiten Einzelgespräch der Förderbedarf festzulegen und dem Teilnehmer mitzuteilen (Kooperation der beteiligten Institutionen).