Jugendwerkstatt Hönow e.V.

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Träger

Jugendwerkstatt Hönow e.V.

   

Projektbezeichnung

Ambulante Maßnahmen für straffällig gewordene Jugendliche

Projektleiter/in

Karsten Uther

Projektmitarbeiter

 NN

Geschäftsführer/Vorstand

Stefan Döbrich / Christoph Jänisch

Niederlassungsleiterin

Karsten Uther

Anschrift

 

Straße

Am Annatal 58

PLZ

15344

Ort

Strausberg

Telefon

03341 / 445706

Telefax

03341 / 356816

E-Mail

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Internetadresse

http://www.jugendwerkstatt-hoenow.de

   

Kurzbeschreibung des Trägers

Die Jugendwerkstatt Hönow e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und anerkannter freier Träger der Jugendhilfe in Märkisch-Oderland im Land Brandenburg. Seit 2006 ist das Mediationsbüro Märkisch-Oderland mit dem Handlungsfeld Hilfen für jugendliche Straffällige rechtlicher Bestandteil der Jugendwerkstatt.

In den verschiedenen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe und darüber hinaus, in denen sich die Jugendwerkstatt Hönow e.V. engagiert, vertritt der Verein einen gemeinwesen- und lebensweltorientierten Handlungsansatz, welcher von einem professionellen Team bestehend aus engagierten Diplom Sozialpädagogen/Sozial-arbeitern, die über spezifische Zusatzqualifikationen verfügen, getragen wird. Deshalb setzen wir auf Freiwilligkeit in unseren Angeboten, auf Partnerschaftlichkeit und auf die Gewissheit, dass Hilfe gelingen kann, sofern die davon betroffenen Menschen respektiert und in ihrer Individualität ernst genommen werden.

Projektbeschreibung

Im Rahmen des Netzwerkes „Haftvermeidung durch soziale Integration“ HSI bietet die Jugendwerkstatt Hönow e.V. ambulante Maßnahmen für jugendliche Straftäter bzw. Jugendliche, die einer schwerwiegenden Straftat verdächtigt werden, an. Der leitmotivische Grundgedanke der Arbeit der Jugendwerkstatt Hönow e.V., der es ermöglicht, Haftvermeidung und soziale Integration in einen ursächlichen Zusammenhang zu bringen ist der der Prävention. Als zentraler Ansatzpunkt jeglicher präventiver Arbeit wird dabei die nachhaltige Förderung sozialer Qualifikationen und sozialer Handlungsfähigkeit definiert. Ziel der ambulanten Maßnahmen ist es, den Jugendlichen zu ermöglichen, die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben, und das heißt in unserer Gesellschaft - Erwerbslebens -, zu erbringen. Das Handlungsziel steht dementsprechend in einer kausalen Beziehung zum Handlungsansatz. Ausgangspunkt ist dabei eine möglichst umfassende Beschreibung der Ausgangsbedingungen für sozialpädagogisches Handeln mit Blick auf den konkreten Jugendlichen. De facto wird unterstellt, dass die hier in Frage kommenden Jugendlichen den Sinn geltender Normen und Werte aufgrund tief verwurzelter irrationaler Prämissen in Bezug auf sich selbst und andere nicht verstehen und sich an der momentanen Befriedigung der eigenen Bedürfnislage orientieren, mithin wesentliche Defiziten ihrer sozio-kognitiven Fähigkeiten aufweisen. Folgerichtig richtet sich das Ziel auf den Erwerb sozialer Grundqualifikationen und die Entwicklung sozialer Kompetenzen.

Der äußere Rahmen der ambulanten Maßnahmen gestaltet sich in Form der Arbeit in Gruppen, flankiert durch das Angebot der Einzelbetreuung. Den Jugendlichen wird die Möglichkeit der individuellen Hilfestellung in Form von Begleitung und Beratung gewährt. Diese umfaßt Bereiche wie Kontakte mit Behörden, Elternarbeit, Bearbeitung von Suchtproblematiken etc.sowie die Vermittlung an andere hilfegewährende Institutionen.