HORIZONT e.V.
Friday, 14 September 2007
Träger |
Horizont e.V. |
Projektbezeichnung |
Arbeit statt Strafe |
Projektleiter/in |
Christian Freund |
Projektmitarbeiter |
Jan Schwirkslies |
Geschäftsführer/Vorstand |
Herr Hoier |
Niederlassungsleiterin |
|
Anschrift |
|
|
Straße |
Gebhard-Eckler-Straße 3 |
|
PLZ |
14641 |
|
Ort |
Nauen |
|
Telefon |
03321 - 455341 |
|
Telefax |
03321 - 450259 |
|
|
This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it |
|
Internetadresse |
|
Kurzbeschreibung des Trägers |
HORIZONT e.V. Nauen ist ein anerkannter Träger der freien Jugend- und Straffälligenhilfe im Land Brandenburg und ist seit seiner Gründung im Jahr 1991 hauptsächlich in den Landkreisen Havelland und Oberhavel tätig und Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen. Wir sind ein gemeinnütziger und parteienunabhängiger Verein und stellen auf der Grundlage des SGB VIII und des JGG verschiedene ambulante und stationäre Angebote bereit. Prävention und Vernetzung der Angebote, auch mit anderen freien Trägern, haben für uns einen großen Stellenwert. So ist der HORIZONT e.V. ist seit Beginn der Arbeit des Netzwerkes „ HSI“ Mitglied mit einem Teilprojekt „Arbeit statt Strafe“. Anfänglich wurden dabei die Regionen der Amtsgerichte Nauen und Rathenow (Landkreises Havelland) und die Region des Amtsgerichtes Oranienburg (Landkreis Oberhavel) betreut. Im Laufe der weiteren Entwicklung waren inhaltliche und regionale Veränderungen notwendig. Gegenwärtig ist der HORIZONT e.V. in den Regionen Nauen, Rathenow, Potsdam, Potsdam-Mittelmark und Brandenburg an der Havel des Landgerichtsbezirkes Potsdam mit dem Teilprojekt „Arbeit statt Strafe“ tätig.
|
Projektbeschreibung |
Projekt Arbeit statt Strafe In unserem Projekt werden säumige Geldstrafenschuldner, die durch die örtlich zuständigen Sozialen Dienste der Justiz an uns vermittelt werden, betreut. Ziel ist es, die verhängte Geldstrafe zu tilgen. Die Art der Tilgung ist Gegenstand unserer beratenden Tätigkeit. Möglich sind eine Ratenzahlungsvereinbarung, eine vorläufige Stundung zur Überbrückung schwieriger Situationen und eine Umwandlung in gemeinnützige Arbeit. Selbstverständlich kann die Geldstrafe auch mit einer Einmalzahlung getilgt werden. Wir beraten die an uns vermittelten Personen hinsichtlich ihrer Tilgungsmöglichkeiten, vermitteln weiter in gemeinnützige Tätigkeit und begleiten die Personen dabei bedarfsweise. Darüber hinaus wird eine Beratung zu allgemein sozialen als auch beruflichen Fragen angeboten. Ziel dieser Beratung ist, Möglichkeiten aufzuzeigen und Lösungen zu erarbeiten, die eine Besserung der Situation des Geldstrafenschuldners erreichen. Vorrangig dabei ist die berufliche Integration der Betroffenen. |



