Reform im Insolvenzrecht
Friday, 24 August 2007
Das Insolvenzrecht für Verbraucher wird vereinfacht! Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das Insolvenzverfahren für Verbraucher reformiert wird. Das heutige Verfahren ist zu kostenintenisv und zu bürokratisch, da 80% der Schuldner masselos sind, also keine relevanten Einkünfte von ihnen zu erwarten sind.
Der hohe Verwaltungsaufwand verzögert die Entschuldung. Zukünftig kann ein Schuldner, sofern er nicht unternehmerisch tätig ist, einen Eröffnungsantrag beim Amtsgericht stellen. Hierfür muß er einen Nachweis einer "geeigneten Stelle" (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, staatliche Schuldnerberatungsstellen) beibringen, dass er eine Einigung mit seinen Gläubigern entweder ergebnislos versucht oder solche offensichtlich aussichtslos war. Für die Beantragung des Verfahrens muß ein umfangreiches Formular ausgefüllt werden. Ein vom Amtsgericht eingesetzter vorläufiger Treuhänder prüft das Vermögen, über eine öffentliche Bekanntmachung werden die Gläubiger von dem Verfahren informiert. Liegt kein Versagungsgrund vor, so kündigt das Gericht die 6-jährige Wohlverhaltensperiode an. Der Schuldner hat sich in einem bescheidenen Umfang an den Kosten zu beteiligen - einmalig 25,--Euro zu Beginn des Verfahrens und 13,--Euro pro Monat während der Wohlverhaltensperiode. Eine Entschuldung zum Nulltarif soll es nicht mehr geben. "Zudem reduziert das vereinfachte Entschuldungsverfahren die Verfahrenskosten von heute 2300 Euro auf rund 750 Euro je Verfahren bei Verbrauchern und von ca. 3900 Euro auf rund 1470 Euro bei gescheiterten Unternehmen."
Quelle: www.juraforum.de
Information (auch über Adressen staatlicher Schuldnerberatungsstellen) unter www.forum-schuldnerberatung.de



