Rechtswidrige Eingliederungsvereinbarung
Tuesday, 21 August 2007
ALG II: Ablehnung einer rechtswidrigen Eingliederungsvereinbarung: Der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung setzt voraus, dass der Hilfebedürftige erwerbsfähig ist. Die Feststellung der Erwerbsfähigkeit darf nicht zum Gegenstand der Eingliederungsvereinbarung gemacht werden.
Im vorliegenden Fall verweigerte der Hilfebedürftige seine Unterschrift unter einer Eingliederungsvereinbarung, die das Angebot und die Pflicht einer ärztlichen Untersuchung zwecks Feststellung der Erwerbsfähigkeit beinhaltete. Gegen die darauf erfolgte Kürzung des Alg II klagte der Hilfeempfänger mit Erfolg.
"Die ARGE muss feststellen, ob der Hilfebedürftige erwerbsfähig ist. Er kann insoweit zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung aufgefordert werden." Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, ist die ARGE zu einer Kürzung berechtigt.
Quelle: www.arbeitsrecht.de
LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 05.07.2007 - L 3 ER 175 /07 AS
PM des LSG Rheinland-Pfalz v. 10.08.2007



