Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

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Das Bundeskabinett hat hat einen Gesetzesetwurf zur Änderung des Jugendgrichtsgesetzes beschlossen.  "Der Rechtsschutz für Jugendstrafgefangene wird transparenter. Sie erhalten einen Rechtsweg, der die mündliche Kommunikation mit einem in der Nähe gelegenen Gericht ermöglicht.

Für Anträge auf gerichtliche Entscheidungen über Maßnahmen im Jugendstrafvollzug sind künftig nicht mehr die ortsfernen Oberlandgerichte zuständig, sondern die örtlich näher gelegenen Jugendkammern beim Landgericht. ( ) Künftig werden die Jugendkammern im Regelfall durch einen Einzelrichter entscheiden. Nur in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung und bei besonderen Schwierigkeiten rechtlicher Art legt der Richter oder die Richtrin die Sache der Jugendkammer zur Entscheidung über die Übernahme vor. Die Gefangenen im Jugendstrafvollzug erhalten künftig ein Recht auf mündliche Anhörung. Außerdem wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, ein der Anrufung des Gerichts vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren einzuführen."

Auszug aus der Pressemitteilung vom 8. August 2007

Quelle: www.bmj.de