Modul 1
Soziales Eingliederungsmanagement und Nachsorge für Jugendliche und Erwachsene, deren Entlassung aus der Haft bevorsteht bzw. für bereits Entlassene sowie für Probanden der Bewährungshilfe
Im HSI-Modul „Soziales Eingliederungsmanagement und Nachsorge“ arbeiten verschiedene Träger des Netzwerkes, die ihren Standort größtenteils innerhalb und außerhalb einer/ mehrerer Justizvollzugsanstalt/en in Brandenburg haben. Die Angebote der Netzwerkpartner des HSI-Moduls 1 richten sich an Strafgefangene bzw. Haftentlassene ohne Bewährungshelfer*in. Sind zu Bewährungsstrafen verurteilte Menschen erwerbslos und benötigen sie im Hinblick auf die berufliche Integration eine gezielte Hilfestellung, werden auch diese Personen von den Mitarbeitenden des Moduls 1 betreut. Die konkreten Hilfeleistungen werden analog dem Bedarf eines/einer Teilnehmenden und der jeweiligen Haft- bzw. Entlassungsphase individuell geplant und umgesetzt. Unterschieden werden dabei vier Phasen: Haftbegleitung (Phase I), Entlassungsvorbereitung (Phase II), Entlassungsbegleitung (Phase III) und Nachentlassungsbegleitung (Phase IV).
Im Beratungsprozess zeigen sich größtenteils multiple, bereits über längere Zeiträume manifestierte Problemlagen der Klientel. So fehlt es den Hilfesuchenden häufig an (zeitgemäßen) schulischen und/ oder beruflichen Qualifikationen – entweder aufgrund von Langzeitinhaftierung oder aufgrund von Abbrüchen bzw. einer stärker bildungsfernen Laufbahn. Ein nicht unerheblicher Teil der (ehemals) Inhaftierten stammt aus einem sozialen Umfeld, welches einer konstruktiven Entwicklung in Richtung Ausbildung oder Teilhabe am Erwerbsleben im Weg stand. Neben erheblichen Lese- und Schreibschwächen zeigt die Klientel zumeist sehr große Schwierigkeiten im verbalen Ausdrucksvermögen. Dies erschwert sowohl Prozesse im Bereich des Wissens- bzw. Qualifikationserwerbs als auch im zwischenmenschlichen Miteinander.
In materieller Hinsicht zeichnen sich die Teilnehmende häufig durch Schulden, eingeschränkte Mobilität (fehlender Führerschein) und keine kurz- oder langfristig verfügbare Unterkunft für die Zeit nach der Haftentlassung aus. Ein beachtlicher Anteil der Zielgruppe gehört dem Suchtmittelkonsumentenkreis an. Hinzukommen (teils dadurch induzierte) Einschränkungen bzw. Erkrankungen, die eher im psychischen Bereich verortet werden können, wie z.B. wenig bis fehlender Antrieb, ein geringes Selbstvertrauen und starke Verzerrungen in Bezug auf realistische Selbst- und Zukunftsbilder.
Insgesamt lässt sich zusammenfassen, dass die Mitarbeiter*innen des Moduls 1 zunächst vor der Aufgabe stehen, den jeweiligen, meist äußerst komplexen Hilfebedarf in aufeinander aufbauende Unterstützungsschritte aufzugliedern und den/ die Teilnehmer*in im fortlaufenden Prozess für eine aktive Mitwirkung zu gewinnen. Die damit verbundenen und auf die jeweilige Situation des/ der Betroffenen zugeschnittenen Fördermaßnahmen zielen dabei darauf ab, die Beschäftigungsfähigkeit der Person durch den Abbau und/oder die Überwindung von Vermittlungshemmnissen zu erhöhen.
Die Arbeit des HSI-Moduls 1 orientiert sich an den Grundsätzen Freiwilligkeit, Ganzheitlichkeit, Kontinuität, Subjektorientierung und Selbstverantwortung. Diese finden sich sowohl in den sozialpädagogischen als auch in den mit der beruflichen Integration verbundenen Unterstützungsleistungen wieder. Gleichsam stehen Resozialisierungsprozesse im Übergangsmanagement untrennbar mit dem Aufbau und der Aufrechterhaltung tragfähiger (über-)regionaler Netzwerke in Verbindung. In der Zeit der Haftbegleitung erfolgt die Kooperation vorwiegend mit dem Pädagogischen-, dem Werk- und dem Sozialdienst, den Ausbildungsstätten in der JVA, mit Schulden-, Insolvenz- und Drogenberatungsstellen sowie mit Trainer/innen von Anti-Aggressions- und sozialen Trainingskursen. In der Phase der Haftentlassungsvorbereitung werden zusätzlich die Sozialen Dienste der Justiz und Akteure wie Wohnungsämter, Betreute Wohneinrichtungen, psychologische Beratungsstellen, Krankenkassen, Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Rentenversicherungs- und Bildungsträger, Personaldienstleister, Migrationsfachdienst und Ausländerbehörden sowie potenzielle Arbeitgeber in die Integrationsarbeit einbezogen.
