Modul 2
Berufliche Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen – Vermittlung von Arbeits- und Lebensperspektiven für Inhaftierte während der Haftzeit
Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen im HSI-Modul 2, so fällt insbesondere das heterogene Spektrum an Angeboten auf. Zur Verbesserung der Integrationschancen der Zielgruppe in den Arbeitsmarkt reicht dieses aktuell von
(i) Arbeitstrainings zur beruflichen Förderung von praktischen Fertigkeiten in ausgewählten Gewerken in Verbindung mit der Förderung sozialer Alltagskompetenzen, über
(ii) die Teilnahme an, entsprechend den individuellen Voraussetzungen angepassten, schulischen und beruflichen Grundqualifizierungsmodulen unter Einbeziehung von zertifizierten Teilqualifikationen (bis zu beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen) der zuständigen Ausbildungskammern, bis hin
(iii) zum Erwerb von beruflichen Vollabschlüssen in Erstausbildung oder Umschulung, inkl. entsprechender Vorbereitung und Absolvierung einer Facharbeiter- oder Gesellenprüfung bei der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer.
Übergeordnet steht, im Sinne der per Richtlinie formulierten Zielstellung, die Qualifizierung männlicher und weiblicher Inhaftierter unter Berücksichtigung vorhandener beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen gemäß einem jeweils maßnahmenspezifisch ausgestalteten, in der (durch den Maßnahmeträger spezifizierten) Konzeption dargelegten modularen Qualifizierungsangebot.
Weiterhin wird aus dem o.g. Angebotsspektrum ersichtlich, dass die verschiedenen Maßnahmen mit unterschiedlich starken sozialen und kognitiven Anforderungen, die an die Teilnehmenden gerichtet werden, verbunden sind und dass die Angebote auf unterschiedliche Gewerke ausgerichtet sind. Damit in Verbindung steht ebenfalls, dass bei der Ausstellung der Qualifizierungs- bzw. Ausbildungsnachweise jeweils unterschiedliche Akteur*innen involviert sind.
Insgesamt resultiert aus diesen Rahmenbedingungen, dass gemeinsame qualitative Standards im HSI-Modul 2 daher auf folgenden Ebenen aufzufinden sind:
- Zugang der Teilnehmenden zur Maßnahme
- Erstgespräch mit interessierter Person (ggf. inkl. Abschluss individueller Vereinbarungen)
- Arbeit anhand eines individuellen Bildungsplans
- Verbesserung der beruflichen Integration durch die Vermittlung digitaler Grundkompetenzen
- Netzwerkarbeit, Zusammenarbeit (insbesondere mit der JVA) und Kooperationen
- Evaluation und Steuerung des Verlaufs und Abschluss der Maßnahme
