Zum Hauptinhalt springen

Erhöhte Kosten durch Einsparungen?

So bringt es die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer e.V. (ADB) in ihrer Stellungnahme zu den drohenden Mittelkürzungen für die freie und staatliche Straffälligenhilfe in Deutschland auf den Punkt (April 2025). Der ADB macht deutlich: Kürzungen in diesem Bereich treffen nicht nur die Trägerlandschaft, sondern belasten das gesamte Strafjustizsystem. Maßnahmen wie soziale Beratung, Täter-Opfer-Ausgleich oder die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit sind keine Pilotprojekte in der Straffälligenhilfe, sie sind wirksam, konkret und seit Jahrzehnten erprobt. Sie verhindern Rückfälle, fördern Resozialisierung und entlasten gleichzeitig massiv den ambulanten Sozialen Dienst (ASD) der Justiz. Bereits jetzt arbeiten die Fachkräfte im ASD an der Belastungsgrenze, so markiert die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer. Wenn nun Aufgaben, die bisher von der freien Straffälligenhilfe übernommen wurden, in den ASD zurückverlagert werden müssten, würde das nicht nur zu Überforderung führen – es würde die Qualität der Betreuung spürbar verschlechtern. Die ADB warnt zurecht: Einsparungen an dieser Stelle führen nicht zu weniger Kosten, sondern zu höheren – finanziell, personell und gesellschaftlich. Die Stellungnahme zum Download finden Sie hier.