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Nordrhein-Westfalen macht erneut Druck, um das Konzept „Therapie statt Strafe“ zu retten

Weil der Bundestag sich 2024 auflöste, blieb der damalige Gesetzentwurf liegen. Nun soll er erneut in den Bundesrat eingebracht werden. Auslöser ist ein Urteil von 2021, das Menschen in einer § 35-BtMG-Therapie vom Bürgergeld und teils sogar von Sozialhilfe ausschließt. Damit wird der Zugang zu notwendigen Therapieplätzen massiv erschwert und das gesamte Modell gefährdet. DHS und BAG-S fordern deshalb klare gesetzliche Änderungen: finanzielle Absicherung und Krankenversicherungsschutz während der Therapie.